Was Hundehalter im Wald beachten sollten

Der Wald ist für fast 80 Prozent der Deutschen ein beliebtes Ausflugsziel. Mit vielen Möglichkeiten zur Bewegung  und Beschäftigung lockt er Hund und Besitzer zu jeder Jahreszeit an. Damit es beim Waldspaziergang nicht zum Konflikten zwischen Wildtieren und Mitbürgern kommt, sollte einiges beachtet werden. 

Viele Menschen nutzen den Wald in ihrer Freizeit für unterschiedliche Aktivitäten, daher ist es wichtig, aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Grundregel:

1. Hundehalter sollten ihren Hunde jeder Zeit im Wald abrufen können.

2. Der Hund sollte immer in der Nähe des Weges bleiben. 

3. Der Hund sollte Mitmenschen nicht belästigen.

Können die Punkte 1 bis 3 nicht gewährleistet werden so muss eine Leine angelegt werden.

 

Empfehlenswert ist eine Schleppleine sie eignet sich insbesondere hierfür:  

1. Hund steht unter Kontrolle und hat dennoch Bewegungsfreiheit. 

2. Hund bleibt im Blickfeld und kann weder wilde Tiere stören, noch sich unbemerkt verletzten.

 

Auch wenn ein Hund noch so gut hört und sich jederzeit abrufen läßt kommt doch manchmal der Jagdinstinkt beim Hund durch. Dann können die Vierbeiner schon mal zu Wilderern werden. Dabei kommt es vor das Wildtiere zu schaden kommen. Und wenn Jäger dann auf freilaufende Hunde schießen, sind Konflikte mit den Hundehalter vorprogrammiert.

Siehe Artikel: Wenn Hunde Wild hetzen und jagen

 

1. Wie können Hundebesitzer das verhindern?

2. Darf ein Jäger überhaupt Haustiere erschießen?

 

Der Abschuss von Haustieren ist in den jeweiligen Landesjagdgesetzen geregelt.  Danach ist es die Aufgabe des Jägers, Wild zu schützen. Um das zu tun, erhält er die Befugnis, wildernde Hunde im schlimmsten Fall auch abzuschießen. ( Das sollte aber nur die Ultima ratio sein ) 

Wenn ein Hund in flagranti erwischt wird und er dem Reh gerade an der Kehle hängt, wird leider in jedem Bundesland der Sachzustand unterschiedlich ausgelegt.

Leider gibt es diese unterschiedliche Jagdgesetze in den einzelnen Bundesländern.

In Bayern etwa dürfen Hunde pauschal getötet werden, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und ihm gefährlich werden.

In Baden-Württemberg wiederum dürften zum Beispiel wildernde Hunde nur dann getötet werden, wenn es eine schriftliche Genehmigung der Behörden gibt, etwa wenn ein Gespräch mit dem Hundehalter nicht erfolgreich war.

Wenn ein Mops oder Dackel einem Reh hinterherrennt, weiß ein Jäger, dass der Dackel oder der Mops ohnehin keine Chance hätte und der Finger bleibt von der Flinte (Büchse). Bei einem Schäferhund dürfte die Sache schon anders aus sehen. 

Wir empfehlen die Leine in der Setzzeit im April und Mai sowie in den späten Wintermonaten im Januar und Februar. (Da sind die Energiereserven vom Wild aufgebraucht), Müssten dann das Wild noch vor Hunden fliehen, könnten es an Erschöpfung sterben.

In der Brut- und Setzzeit ist Leinenpflicht im Wald angesagt. Dieser Zeitraum variiert von Bundesland zu Bundesland, geht in den meisten Fällen jedoch vom 01. April bis zum 15. Juli. Hier bekommen viele Wildtiere ihren Nachwuchs, dieser kann oft nicht flüchten, nähert sich ein neugieriger Hund im Wald dem Jungtier so kann es vorkommen das das Muttertier es für immer verläßt. Das muss nicht sein! Daher schützt mann mit dieser Maßnahme (Leinenhaltung) die Wildtiere .

Mit diesen Regeln dürfte es zu keinem Problem mit dem Jäger kommen.

Fotos pixabay.com

 

[print-me printstyle="pom-small-black"]

 

 

MEHR ZUM THEMA

Was Sie über den Wald noch wissen sollten
...
Wenn Hunde Wild hetzen und jagen

Jeder Hundebesitzer ist bestrebt, seinen Hund frei laufen zu lassen. Es sei denn, rechtliche Anordnungen sprechen dagegen, wie etwa Leinenpflicht für bestimmte Rassen.

...
Biodiversität

Ebenso wenig wie die Summe aller Bäume einen Wald ergeben, ist die Biodiversität nicht nur die Vielzahl von Arten oder Populationen. Die genetische Variabilität einer Art gehört gleichsam auch dazu.

...
Die Flechte

Flechten sind allgegenwärtig und doch werden sie zumeist übersehen. Finden kann man sie auf Bäumen als Epiphyten, auf Holz – Lagerholz und Totholz als lignicole Flechten, als bodenbewohnende -terricole Flechten, ...